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Fahrradträger
Zubehör - Eckla
78412 Warntafel SPANIEN
mit
Gurten zur flexiblen Befestigung an jeder Art von Lasten
Entspricht
den Vorschriften der Spanischen Straßenverkehrsordnung. Andere auf
dem Markt erhältlichen Warntafeln, die die Vorschriften nicht exakt
erfüllen, sind nicht zugelassen und können zu empfindlichen
Strafen führen. So müssen die Warntafeln z.B. aus Metallblech
sein, eine spezifische Anzahl an Refelektoren und Reflektorstreifen haben
als auch den Zulassungsstempel des Verkehrsministeriums tragen. Alle diese
Voraussetzungen erfüllt diese Warntafel.
Details:
Ladungsvorschriften
in Italien und Spanien
Jede nach
hinten (bis maximal 3/10 der Fahrzeuglänge) hinausragende Ladung
mit einer Warntafel zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger
als einen Meter übersteht. Das Überstehen der Ladung nach vorne
ist stets unzulässig. Sie ist z.B. auch anzubringen, wenn lediglich
ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem
Zustand. Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene)
Fahrzeuggesamtlänge hinaussteht sind sämtliche geeigneten
Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer
dadurch nicht in Gefahr gebracht werden (vgl. auch Warntafel).
Warntafel
Von Kfz-Führern
wird verlangt, dass sie die über das Fahrzeugheck hinausstehende
Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen
Voraussetzungen entsprechen, die in der Straßen sowie in weiteren
verkehrsrechtlichen Vorschriften (Durchführungsbestimmungen) normiert
sind, und sie muss in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden.
Mit der Warntafel ist j e d e nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung
zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht.
Sie ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit
oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in Eingeklapptem Zustand. Immer
wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge
hinten hinaussteht - nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet
- sind nach dem Gesetz "sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen
zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr
gebracht werden".
Den Ausführungsbestimmungen
zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene
Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils dergestalt anzubringen,
dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss
mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein. Außerdem
soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung
haben.
Außer
in Italien wird im übrigen nur in Spanien eine derart strikte Ladungssicherung
verlangt. Ein Verstoß gegen die erwähnte Vorschrift
wird derzeit (seit 01.01.2003) mit mindestens 68,25 Euro geahndet.
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