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Garantie- und Ersatzteilservice

Batteriegesetz

Hinweise gemäß Batteriegesetz (BattG)

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endverbraucher verpflichtet, Altbatterien zurück zu geben, um diese einer sachgemäßen Entsorgung zuführen zu können. Dies können Sie entweder über den stationären Handel oder bei einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in einer kommunalen Sammelstelle bei Ihnen in der Nähe machen. Sie können Altbatterien, welche wir im Sortiment haben oder hatten, auch direkt bei uns vor Ort abgeben:

ATI Autoteile Immler GmbH
Hindelanger Str. 35
87527 Sonthofen

Sollten Sie Ihre Altbatterie an uns zurücksenden wollen, beachten Sie bitte, dass es sich bei Altbatterien um Gefahrgut handelt und diese ausschließlich mit Unternehmen, die eine Gefahrgutbeförderung zulassen, versendet werden können.

Allen Rücksendungen, die NICHT als Gefahrgut gekennzeichnet sind, verweigern wir die Annahme.

Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z. B. Einsen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. Unter bzw. neben diesem Symbol finden Sie die chemischen Zeichen der in der Batterie enthaltenden Metalle:
Pb (plumbum) = Batterie enthält Blei
Cd (cadmium) = Batterie enthält Cadmium
Hg (hydrargyrum) = Batterie enthält Quecksilber

Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien

*** Bitte beachten Sie: wir führen in unserem Sortiment ausschließlich Bordbatterien (zur Stromversorgung in Campingmobilen) oder Antriebsbatterien (zur Stromversorgung von Zubehör wie Rangierhilfen für Campingmobile) - und keine Fahrzeugbatterien / Starterbatterien im Sinne des Batteriegesetzes (BattG). Daher ist dieser Absatz nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. ***

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.

Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.

Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfand- marke abhängig.

Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.

Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.

Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich - rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück. Soweit keine Pfandmarke ausgegeben wurde, genügt der Rückgabenachweis des Erfassungsberechtigten. Der Nachweis darf in diesem Fall zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen sein.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

 

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